Veröffentlicht am 21. Januar 2022
KIT setzt sich bei Patentrechtsstreit durch
Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine technische Erfindung. Durch die Patentierung erhält der Inhabende das alleinige Recht, Außenstehenden die Nutzung des geschützten Gegenstands oder Verfahrens zu untersagen: Dritten ist es nicht gestattet, ohne Einverständnis die geschützte Technologie zu nutzen, nachzubauen oder anzubieten. Damit sichern sich Wirtschaftsunternehmen gegen Nachahmende ab und verschaffen sich Wettbewerbsvorteile im hart umkämpften Markt.
Finanzielle Rückflüsse durch Patente
Möchte man die Nutzung einer Erfindung nicht nur im eigenen Betrieb nutzen, sondern einen zusätzlichen wirtschaftlichen Nutzen in Form von Lizenzeinnahmen generieren, kann der Patentinhabende lizenzpflichtige Nutzungsrechte für die kommerzielle Nutzung vergeben. Diesem Ansatz folgt auch das KIT im Sinne des Technologietransfers: An den gewerblichen Schutzrechten des KIT, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, Wissen und Know-how aus der Forschung basieren, werden Lizenzen in Form von nichtexklusiven oder exklusiven Nutzungsrechten an Industriepartner vergeben, wodurch das KIT finanzielle Rückflüsse erhält. Das geistige Eigentum des KIT findet so eine industrielle Anwendung und trägt somit zum gesellschaftlichen Fortschritt bei. Erst mit der Sicherung des geistigen Eigentums durch gewerbliche Schutzrechte entsteht die Möglichkeit der weitreichenderen wirtschaftlichen Verwertung, die vorher nicht gegeben ist. 2020 zählten über 1.700 Schutzrechte zum Bestand des KIT.
Ringen um Patente
Dass auch wissenschaftliche Einrichtungen nicht vor Patentstreitigkeiten gefeit sind, zeigt ein aktuelles Beispiel, bei dem das KIT mit einem Einspruchsverfahren konfrontiert wurde. Die Vorgeschichte in Kürze: 2015 wurde ein neues Verfahren, das die chromatografische Aufreinigung in Echtzeit überwacht und eine kontinuierliche Prozesskontrolle in der Multisäulen-Chromatografie ermöglicht, zum Patent angemeldet. Die Erfindung stammt aus dem Institut für Bio- und Lebensmitteltechnik (BLT), Teilinstitut IV: Molekulare Aufarbeitung von Bioprodukten. 2019 wurde das Europäische Patent vom Europäischen Patentamt offiziell erteilt. Kurz darauf wurde von zwei externen Parteien Einspruch gegen die Erteilung beim Patentamt erhoben und eine Zurückweisung der Erteilung beantragt. Einspruch hatten ein großer Chemie- und Pharmakonzern sowie ein unbekannter Einsprechender, der sich von einer Anwaltskanzlei vertreten ließ, erhoben.
Patentamt entscheidet für KIT
Nachdem die Einsprüche vom Europäischen Patentamt formal zugelassen wurden, folgten entsprechend Erwiderungen des KIT, die in einer mündlichen Verhandlung im Dezember 2021 beim Patentamt mündeten. Nach 10-stündiger Verhandlung kam das Europäische Patentamt zu dem Entschluss, die Einsprüche der Klagenden zurückzuweisen. Damit wurde die Gültigkeit des Patents EP3173782 bestätigt. Der Rechtsstreit wurde federführend von einer externen Kanzlei geführt, die bereits seit vielen Jahren mit dem KIT zusammenarbeitet.
Einige der patentierten Technologien finden Sie in der Technologiebörse des KIT. Weitere Informationen zur Technologie, die Gegenstand des Einspruchsverfahrens war, finden Sie im Technologieangebot 646.
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