Veröffentlicht am 12. Mai 2021
Was hat Geistiges Eigentum mit dem KIT zu tun?
Schutzrechte als Vermögenswerte zu erkennen, zu schützen und zu verteidigen ist die Aufgabe der Abteilung IP-Management (IPM) in der Dienstleistungseinheit Innovations- und Relationsmanagement (IRM) am KIT. Für alle Fragen von Beschäftigten am KIT rund um geistiges Eigentum, die Anmeldung von Schutzrechten und die Verhandlung von Nutzungsrechten (Lizenzen) ist IPM zuständig. Wir trafen Dr. Ludwig Witter, Leiter vom IPM, und haben ihn zu den ersten Schritten im Umgang mit IP befragt.
1. Wann sollten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am KIT mit dem IP-Management in Kontakt treten?
Ludwig Witter: Beschäftigte des KIT sollten sich so früh wie möglich mit uns in Verbindung setzen, wenn sie eine Idee zu einer technischen Lösung entwickelt haben. Die entsprechenden Ansprechpartner sind in den Patentreferaten auf der Webseite von IRM zu finden. Wichtig ist dabei, dass zu diesem Zeitpunkt die Merkmale einer erfinderischen Idee schon ausreichend wissenschaftlich und technisch beschrieben werden können. Wir erörtern dann zusammen, ob eine „Erfindung“ vorliegt und wie diese gegebenenfalls durch Schutzrechte geschützt werden kann.
Das Frühzeitige gilt auch, wenn ein Erfinder, eine Erfinderin oder jemand Drittes Interesse daran hat, Nutzungsrechte an geistigem Eigentum des KIT zu erwerben. Auch hier sind die jeweiligen Ansprechpartner auf unserer Webseite zu finden.
2. Was kann überhaupt alles als geistiges Eigentum geschützt werden?
Ludwig Witter: Geistiges Eigentum ist ein sehr weiter Begriff und wird oft nur als Synonym für Erfindungen verwendet, umfasst aber viel mehr als nur diese eine Spielart des geistigen Eigentums. Schwerpunkte bei IPM bilden die gewerblichen Schutzrechte, zum einen auf technischen Erfindungen basierend, wie beispielsweise das Patent oder das Gebrauchsmuster, zum anderen aber auch Marken oder Designs. Das Urheberrecht, welches nicht zu den gewerblichen Schutzrechten zählt, ist für uns hinsichtlich der kommerziellen Verwertung von Computerprogrammen (Software) ein weiteres Betätigungsfeld. Je nach Art und Ausgestaltung des geistigen Eigentums greifen andere gesetzliche Schutzmechanismen. Dazu kommt wiederum noch, dass diese in den einzelnen Nationalstaaten sehr unterschiedlich sein können – trotz oder gerade wegen der Globalisierung.
3. Gibt es Wege, um herauszufinden, ob ein ähnliches Schutzrecht bereits existiert?
Ludwig Witter: Inzwischen gibt es im Internet sehr viele kostenfreie, öffentlich zugängliche Datenbanken oder Suchmaschinen, um mit einer ersten einfachen Recherche feststellen zu können, ob bereits etwas Gleiches oder Ähnliches geschützt wurde – zum Beispiel Departis oder Espacenet. Wichtig dafür ist, dass ich mein geistiges Eigentum in seiner Ausprägung und seinen Merkmalen ausreichend charakterisieren kann, sonst wird es mit dem Vergleichen schwierig. Über den Vergleich der Unterschiede, z.B. der technischen Merkmale mit denen ein technisches Problem gelöst wird, kann ich mein geistiges Eigentum weiter charakterisieren und bewerten.
4. Wer übernimmt die Kosten für eine Anmeldung?
Ludwig Witter: Für wissenschaftliche Beschäftigte übernimmt das KIT die Kosten, soweit eine kostenpflichtige Anmeldung zum Schutz des geistigen Eigentums notwendig ist, z.B. im Falle einer Erfindung. Andernfalls gibt das KIT die Rechte frei und man kann selbst darüber entscheiden, ob man die Kosten als Privatperson tragen will.
5. Neben Schutzrechten ist das IP-Management auch für die Vergabe von Lizenzen an Unternehmen bzw. an Ausgründungen zuständig. Wann sollte ein solcher Lizenzvertrag abgeschlossen werden?
Ludwig Witter: Beschäftigte des KIT sollten unbedingt mit uns Kontakt aufnehmen, bevor sie Produkte oder Dienstleistungen herstellen, anbieten und vertreiben, die Schutzrechte des KIT betreffen. Dies ist insbesondere wichtig, um Investitionen durch eine Lizenz zusätzlich absichern zu können. Auch hier gilt: je früher, desto besser. Zum einen benötigt die Verhandlung eines Lizenzvertrags eine gewisse Zeit, zum anderen besteht zu einem frühen Zeitpunkt oft noch die Möglichkeit, die Patentstrategie mit dem potenziellen Lizenznehmer abzustimmen. Dies führt oft zu einem weiteren Mehrwert bei einer Lizenz.
Gewusst wie: IP richtig schützen
Für alle Beschäftigten des KIT, die sich genauer mit dem Schutz geistigen Eigentums, der Anmeldung von Patenten und Lizenzvergabe beschäftigen wollen, bietet IPM nach Absprache individuelle ca. 2 Stündige Instituts- oder Arbeitsgruppenseminare hierzu an. Interessiert? Dann gibt es zwei Möglichkeiten für Sie, einen Seminartermin zu vereinbaren:
- Fragen Sie über das Sekretariat von IPM einen Termin bei Herrn Dr. Ludwig Witter an.
- Setzen Sie sich mit dem für Ihr Institut zuständigen Patentreferat in Verbindung.
Einen Überblick erhalten Sie als Erfinder auch in den FAQs zum Thema Patente.
Geistiges Eigentum am KIT in Zahlen
Das KIT dokumentiert jährlich die wichtigsten Innovationskennzahlen. Die aktuellen Daten aus 2020 haben wir für Sie herausgesucht:
- 1.772 Schutzrechte im Gesamtbestand
- 65 Prozent des Bestands in Lizenz bzw. FuE-Verträgen verwertet
- 105 registrierte Erfindungsmeldungen
- 50 Patentanmeldungen im Jahresverlauf
- Ca. 150 Technologieangebote für die Industriepartnersuche
Die Zahlen der letzten fünf Jahre in direkten Vergleich finden Sie bei NEULAND.
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