Veröffentlicht am 11. Februar 2022
Wer hat’s erfunden?
Vom Entdecker zum Erfinder
Jede Erfindung ist im Ursprung eine schöpferische Leistung eines Einzelnen oder einer Personengruppe, um eine vorhandene technische Problemstellung zu lösen oder zu verbessern. Diese Neuschöpfung kann eine zufällige Erfindung sein oder im Zuge von Forschung und Entwicklung werden neue Erkenntnisse systematisch erarbeitet. Eine Erfindung kann zum Beispiel ein neues Gerät, ein neuer Stoff, ein neues Verfahren oder deren Anwendung sein, die neue technische Merkmale, wie Komponenten, Anordnungen oder Verfahrensschritte, beinhalten. Die Schöpfung in Form der technischen Lösung muss zwingend bestimmte Kriterien erfüllen, damit sie nach dem Patentrecht auch als Erfindung zählt und folglich überhaupt als Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden kann.
Nach gültigem Patentrecht muss eine Erfindung folgende drei Kriterien erfüllen:
- Neuheit liegt vor
Eine Erfindung gilt nur als neu, wenn sie nicht dem Stand der Technik angehört. Dieser umfasst alle Kenntnisse, Veröffentlichungen oder mündliche Aussagen, die zum Zeitpunkt der Schutzrechtsanmeldung (Patentanmeldung) weltweit bereits bekannt und öffentlich zugänglich sind – beispielsweise in Form von Büchern, Patenten oder Vorträgen von Fachkongressen.
- Erfinderische Tätigkeit ist gegeben
Erfinderisch bedeutet nicht nur, dass die technischen Merkmale neu sein müssen, sondern vor allem, dass sich diese ausreichend vom Stand der Technik abgrenzen. Der erfinderische Gedanke sollte klar beschrieben sein, um die Neuerung mit bestehendem Wissen abgleichen zu können.
- Gewerblich anwendbar
Unter der gewerblichen Abwendbarkeit ist die Nutzung der technischen Erfindung in einem gewerblichen Gebiet zu verstehen. Dabei ist erst einmal nicht entscheidend, welches gewerbliche Anwendungsgebiet anvisiert wird.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Erfindung technisch ausführbar ist, d.h. derart beschrieben – im Fachjargon ‚offenbart‘ – ist, dass sie von einem Fachmann ausgeführt werden kann. Die Kriterien sind bewusst offen formuliert, da sich Wissenschaft und Technik stetig weiterentwickeln. Jede Erfindung wird im Einzelnen geprüft. Abzugrenzen von Erfindungen sind (bloße) Entdeckungen, Theorien oder Pläne, mathematische Methoden, Geschäftsmodelle oder Spielregeln.
Erfindungen am KIT
Um technische Erfindungen, die von wissenschaftlichen Beschäftigten am KIT generiert werden, vor unerwünschter Nachahmung zu schützen, können sie als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden. Am KIT kümmert sich das Team Intellectual Property Management (IPM) aus der Dienstleistungseinheit Innovations- und Relationsmanagement (IRM) darum. Beschäftigte sollten sich so früh wie möglich mit den Ansprechpartnern der Patentreferate von IPM in Verbindung setzen, um die Kriterien der Patentfähigkeit ihrer Entwicklung zu klären. Durch eine Erfindungsmeldung bei IPM erfolgt der erste Schritt, um den Prozess für eine mögliche Patentanmeldung anzustoßen. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 120 Erfindungsmeldungen bei IPM eingereicht.
Für die Erfindungsmeldung am KIT steht den Beschäftigten ein spezielles Formular zur Verfügung, mit dem sie ihre Erfindung nach dem Arbeitnehmererfindergesetz melden können. Für Beschäftigte ist die Meldung einer Diensterfindung verpflichtend. Wichtig ist dabei, dass zu diesem Zeitpunkt die Merkmale einer erfinderischen Idee schon ausreichend wissenschaftlich und technisch beschrieben sein sollten. Im Formular werden entsprechende Informationen abgefragt, die wichtig sind, um die Erfindung und deren Patentfähigkeit zu beurteilen: Welches technische Problem soll durch die Erfindung gelöst werden? Welche Vorteile und besonderen Wirkungen erzielt die Erfindung? Welcher Stand der Technik ist bekannt? Auf welchem Entwicklungsstand ist die Erfindung? Neben diesen Fragen wird auch die wirtschaftliche Verwertbarkeit nicht außer Acht gelassen: Ist die technische Lösung im Sinne des Technologietransfers verwertungsfähig und für welche Anwendung oder welches Gewerbe wäre sie interessant?
Zunächst werden eingegangene Erfindungsmeldungen vom IPM formal geprüft und anschließend gemeinsam mit dem Team Innovationsmanagement hinsichtlich der Verwertungschancen diskutiert. Sind alle patentrechtlichen und qualitativen Anforderungen erfüllt, wird die Erfindung beim zuständigen Patentamt (deutsche, europäische oder internationale Patentanmeldung) im Namen des KIT mit Nennung der Erfinder und Erfinderinnen angemeldet und das Patenterteilungsverfahren betreut. Hierbei werden grundsätzlich diejenigen Erfindungen bevorzugt, deren Patent- und Verwertungsfähigkeit in besonderem Maße gegeben sind. Im Verfahren mit den Patentämtern können von der Anmeldung bis zur Erteilung mehrere Jahre vergehen. Von den dokumentierten 120 Erfindungsmeldungen im Jahr 2021 wurden bisher 34 zum Patent angemeldet.
Ein erteiltes Patent hat eine Gültigkeit von 20 Jahren ab dem Anmeldetag und stellt einen Vermögens- und Imagewert für das KIT dar. Schutzrechte, wie Patente oder Gebrauchsmuster, sind die Grundlage für Lizenzverträge und bilden häufig die Basis für die direkte F&E-Zusammenarbeit mit Industriepartnern oder den Background in öffentlich geförderten F&E-Projekten. Bei der Vermittlung an Industriepartner, der Projektanbahnung und der Gestaltung von Lizenzverträgen werden die Beschäftigten des KIT ebenfalls IRM unterstützt. Im Technologietransferprozess finden wissenschaftliche Beschäftigte des KIT nützliche Informationen, Beratung und Begleitung zu den Themen Patente, Kommerzialisierung und Lizenzierung. Nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt auf. Das Jahr 2022 bietet neue Chancen, die eigenen anwendungsnahen Forschungsergebnisse gemeinsam mit der Industrie zu verwerten!
Die Erfindungsmeldungen von 2021 in Zahlen
Um einen Überblick über die Erfindungsmeldungen am KIT zu geben, haben wir die Daten & Zahlen aus 2021 in unterschiedlichen Diagrammen aufbereitet. Diese geben eine Übersicht anhand folgender Aufteilung: nach Aufgabenstruktur des KIT, nach Bereichen des KIT und nach den Themenfeldern der Technologiebörse RESEARCH TO BUSINESS des KIT.
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